02.05.2010

Ein Auto und seine Folgen

oder: Von der Unfähigkeit des Personals in Berliner Ämtern

Da wir so vielen schönen Parkraum vor unserer Haustüre haben, dachten wir uns, dass es doch ganz nett wäre, auch eine Auto zu besitzen. Ein Freund von Chazz vermittelte uns auch gleich eine annehmbares Gebrauchtgefährt.

Wir vereinbarten, dass Chazz Eigentümerin des Autos  wird, wir aber gemeinsam darüber verfügen würden.

Anfang März erreichte uns ein Schreiben des Ordnungsamtes, dass wir unser Auto stillegen sollten, weil wir angeblich die Kfz-Steuer nicht bezahlt hätten und wir außerdem eine Strafgebühr von 40 Euro zahlen müssen. Hä??? Wir hatten doch eine Einzugsermächtigung erteilt, wie geht denn das? Ein Anruf beim Finanzamt brachte Klarheit: unsere Einzugsermächtigung ist zwar eingegangen, aber sie wurde nie bearbeitet! Ein Mahnschreiben, das angeblich bereits im November verschickt wurde, hat uns ebenfalls nie erreicht. Jetzt war der Vorgang vom Finanzamt an das Ordnugsamt übergeben worden und deswegen waren die Gebühren fällig. Wir könnten ja Widerspruch einlegen.

Wir habe natürlich erst mal schnell die Steuer überwiesen und dann Widerspruch gegen die Gebühr eingelegt. Ist ja schließlich nicht unsere Schuld, wenn die beim Finanzamt ihren Job nicht erledigen!
Tja, das Ordnungsamt sieht das anders: Weil wir auf die Mahnung nicht reagiert hätten (die wir nie bekommen haben, aber das glauben sie uns natürlich nicht, wie soll man sowas auch beweisen und Ämter machen ja nie Fehler...), ist der Vorgang nun mal bei ihnen gelandet und daher die Gebühr rechtmäßig. Die Ablehnung des Widerspruchs kostet übrigens noch mal 30 Euro, aber wir können ja dagegen Widerspruch einlegen.

Da hat man keine Worte mehr.

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